Weitere Informationen
Aktuelles
Hinweis vom 04.12.2023
Auf der BAFA Homepage unter www.bafa.de/unb wurde eine neue Erklärung zur Charta der Grundrechte der EU eingestellt.
Im Rahmen der Einreichung der Verwendungsnachweisunterlagen ist nur noch das einseitige Formular mit Datum und Unterschrift auszufüllen.
Hinweis vom 18.01.2023
Beratungen dürfen eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Bitte beachten Sie die Änderungen im aktuellen Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsbericht sowie bereichsübergreifende Grundsätze des ESF Plus zur Beratungsdauer (Nr. 3.1).