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Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

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Online-Workshops für BAFA-Berater*innen und Interessierte zur Förderrichtlinie „Förderungen von Unternehmensberatungen für KMU“

Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie von Angehörigen der Freien Berufe

Ein Unternehmen zu führen ist eine zentrale Herausforderung. Ob Fachkräftesicherung und -bindung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Anpassung des Geschäftsmodells, Kosteneinsparungen oder nachhaltiges Wirtschaften – gefragt ist Know-how zu vielen zentralen Herausforderungen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ mit Wirkung zum 01. Januar 2023 beschlossen. Die Anträge für einen Zuschuss zu den Beratungskosten können ab 01. Januar 2023 online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Sie möchten mit Unterstützung einer Unternehmensberatung die Stärkung des unternehmerischen Know-hows fördern? Mit einem Zuschuss zu einer Unternehmensberatung soll es KMU erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen.

Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das Förderprogramm unterstützt über Beratungen gleichzeitig die ESF-rechtlichen bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit.

Ab 01. Januar 2023 gilt:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe am Markt tätig sind, die die Definition für KMU erfüllen. Nähere Informationen enthält der Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der EU-Kommission aus dem Jahr 2020.
  • Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen zur Antragstellung ein vorheriges Gespräch mit einem Regionalpartner nachweisen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises. Hier werden Sie über die Fördervoraussetzungen informiert und erhalten bezogen auf Ihr individuelles Vorhaben wichtige Hinweise für die anstehende Beratung. Auch etablierte Unternehmer können ein solches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen – es ist für alle Antragsteller kostenlos. Eine Liste unserer regionalen Ansprechpartner finden Sie in unserem Download-BereichWir empfehlen Ihnen bereits vor Beratungsbeginn das Gespräch mit regionalen Ansprechpartner*innen zu führen.
  • Die Beratung muss als konzeptionelle Beratung unter Bezugnahme auf die Gleichstellungs-perspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit durchgeführt und in einem Beratungsbericht unmittelbar nach Abschluss der Beratung dokumentiert werden. (weiterführende Hinweise finden Sie im Merkblatt „Beratungsinhalte und Beratungsbericht sowie bereichsübergreifende Grundsätze des ESF Plus“)
  • Die Bemessungsgrundlage und Fördersätze betragen: Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro. Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten:
  1.  im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80% der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro und                                       
  2. - im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50% der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
  • Je Antragsteller*in können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer.
  • Die bisher gewährten Förderzuschüsse der Richtlinie bis 31. Dezember 2022 werden dabei nicht berücksichtigt.
  • Bei Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern werden nur Beratungen gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist.
  • Im Rahmen der Einreichung des Verwendungsnachweises ist zudem vom Antragstellenden der Monitoring-Fragebogen zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU und der Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus zu beantworten.
  • Erforderlich ist, eine formgebundene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu unterzeichnen und im Rahmen des Verwendungsnachweises fristgerecht vorzulegen.
  • Das Verwendungsnachweisformular, die EU-KMU und De-minimis Erklärung, die Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, den Monitoring-Fragebogen sowie den Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus finden Sie online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) https://www.bafa.de/unb.
  • Die Beratung und die Einreichung des Verwendungsnachweises sowie aller notwendigen Unterlagen muss spätestens nach sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens im elektronischen Verfahren vollständig abgeschlossen und vorgelegt werden.
  • Die Erlaubnis zum Maßnahmenbeginn kann nur erteilt werden, wenn das gewählte Beratungsunternehmen vom BAFA freigeschaltet ist (Die Anforderungen an das Beratungsunternehmen entnehmen Sie bitte auch dem BAFA-Merkblatt „Beratereigenschaft“ sowie auf der Homepage https://www.bafa.de/unb.

Die Leitstelle für Gewerbefördermittel des Bundes bei der DIHK Service GmbH führt das Programm im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch. Vor Ort können Sie sich bei Ihrer Industrie- und Handelskammer und weiteren Regionalpartnern über die Förderung informieren.

Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ in Deutschland.

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Weitere Informationen


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Aktuelles

Hinweis vom 04.12.2023

Auf der BAFA Homepage unter www.bafa.de/unb wurde eine neue Erklärung zur Charta der Grundrechte der EU eingestellt.

Im Rahmen der Einreichung der Verwendungsnachweisunterlagen ist nur noch das einseitige Formular mit Datum und Unterschrift auszufüllen.

Hinweis vom 18.01.2023 

Beratungen dürfen eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreitenBitte beachten Sie die Änderungen im aktuellen Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsbericht sowie bereichsübergreifende Grundsätze des ESF Plus zur Beratungsdauer (Nr. 3.1).