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Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Online Workshop

Veranstaltungen

Online-Workshops für BAFA-Berater*innen und Interessierte zur Förderrichtlinie „Förderungen von Unternehmensberatungen für KMU“

Unternehmen können sich zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Damit sollen die Erfolgsaussichten sowie die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen gestärkt werden.

Seit über 30 Jahren ist unsere DIHK-Leitstelle für Gewerbefördermittel des Bundes an der Umsetzung des Förderprogramms beteiligt und unterstützt bei der Umsetzung der jeweiligen Richtlinie. Wir 

  • informieren über das Förderprogramm
  • helfen bei Fragen zum Antragsverfahren
  • beraten Unternehmen über die Zuwendungsvoraussetzungen
  • übernehmen die formale und inhaltliche Prüfung der Anträge

Damit die KMUs von der Förderung profitieren können, benötigen sie einen qualifizierten Berater, der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert ist. Wir informieren regelmäßig in unseren „Online Berater-Workshops von A bis Z“ über die Anforderungen der Beratung sowie aktuelle Änderungen der Richtlinie und klären offene Fragen.

Mit 79 Regionalpartnern bundesweit verfügen wir zudem über ein umfangreiches IHK-Partnernetzwerk. Für Unternehmen, die jünger als ein Jahr sind, ist ein Gespräch mit einem regionalen Ansprechpartner obligatorisch.

Regionalpartner Stand 12.03.26 (PDF, 840 KB)

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Wir sind gerne für Sie da: foerderung@dihk.de

Tel. +49 30 20308 2354: Michael Kunze, 

Tel. +49 30 20308 2356: Sarah Schulz, 

Tel. +49 30 20308 2357: Dana Lange,   

Tel. +49 30 20308 2358: Eva Lauer 

 

Antrag auf Förderung 

  1. Die Anträge für einen Zuschuss zu den Beratungskosten stellen Sie online - Antragstellung.
  2. Wenn die Fördervoraussetzungen stimmen, informieren wir Sie schriftlich, dass mit der Beratung begonnen werden kann.
  3. Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss die Beratung abgeschlossen sein und alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden - Verwendungsnachweis.
  4. Unsere Leitstelle übernimmt die formale und inhaltliche Prüfung und klärt ggf. offene Sachverhalte.
  5. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt abschließend durch das BAFA.